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  Informationen für Unternehmen in der Krise
 

Oftmals führen die leistungs- und finanzwirtschaftlichen Restrukturierungsmaßnahmen zur Sanierung eines Unternehmens nicht zu dem gewünschten Ergebnis. Rechtszeitig erkannt, könnten viele Unternehmen durch das gerichtlich kontrollierte Insolvenzplanverfahren und/oder im Insolvenzverfahren unter Anordnung der Eigenverwaltung saniert und erhalten werden.
Die gängige Sanierungsberatung zielt darauf ab, den Kredit des Unternehmens möglichst lange zu erhalten. Dies führt dazu, dass Sanierungskredite mit fragwürdigen, und im Falle der Insolvenz letztlich anfechtbaren Kreditsicherungen belegt werden. Nur wenigen Beteiligten sind die Sanierungsmöglichkeiten, die die Insolvenzordnung bietet und die im aussergerichtlichen Sanierungsverfahren nicht zur Verfügung stehen, ausreichend bekannt.
Durch die Ausarbeitung eines Insolvenzplanes erhält der Unternehmer die Möglichkeit, mit seinen Gläubigern andere als die gesetzlich vorgegebenen Regelungen hinsichtlich der Gläubigerbefriedigung zu treffen.
Bei der Anordnung der Eigenverwaltung im Insolvenzverfahren wird vom zuständigen Insolvenzgericht kein Insolvenzverwalter sondern ein Sachwalter eingesetzt. Die typischerweise mit der Geschäftsführung des Unternehmens zusammenhängenden Aufgaben und Befugnisse verbleiben beim Unternehmer. Aufgabe des Sachwalters ist lediglich die Überwachung der unternehmerischen Tätigkeit. Es besteht also im Rahmen der Eigenverwaltung eine gewisse Handlungsfreiheit. Die einschlägigen Regelungen und Vorschriften sind auf Sanierung und Fortführung des Unternehmens ausgerichtet.
Wenn Sie weitere Informationen zu diesem Themenkomplex wünschen, vereinbaren Sie bitte einen Besprechungstermin.*

*keine Rechtsdienstleistungen i. S. d. § 2 Abs. 1 RDG